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Creditreform Lösungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten

Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 des Geldwäschegesetzes.

Zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismus- bekämpfung in Deutschland ist mit dem Geldwäsche- bekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) die 3. EU Geldwäscherichtlinie vom 26.10.2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Dieses ist unmittelbar gültig seit dem Inkrafttreten am 21. August 2008.

Das Gesetz beinhaltet keine Übergangsregelungen, aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) haben einen Übergangszeitraum von 9 Monaten bis zur Umsetzung des Gesetzes durch die Verpflichteten eingeräumt. Die Übergangsfrist endete am 21. Mai 2009.

Einer der Schwerpunkte des neuen Geldwäschegesetzes ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten bei der Feststellung der Kundenidentität. Diese umfasst auch die Eigentums- und Kontrollstruktur bei juristischen Personen sowie Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten.

Creditreform bietet verschiedene Lösungen für die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten an.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Frau Silvia Rohe
Verband der Vereine Creditreform e.V.

Tel.: 02131 / 109-3862
s.rohe@verband.creditreform.de


Herr Alexander Krämer
Verband der Vereine Creditreform e.V.

Tel.: 0711 / 758576-0
a.kraemer@verband.creditreform.de



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